Intelligenzdiagnostik mit geflüchteten Kindern
Online-Seminar

Mi. 5. März 2025     14-18 Uhr     60 Euro

Die Fortbildung behandelt im Schwerpunkt die Anwendung von Intelligenztests bei geflüchteten Kindern. Zunehmend werden geflüchtete Kinder im Rahmen sonderpädagogischer Gutachtenerstellung auf Intelligenz getestet, doch sollten bei der Interpretation der Testergebnisse der soziokulturelle Hintergrund des Kinds, der Vergleich mit einer nicht passenden Normstichprobe und mögliche Traumatisierungen berücksichtigt werden. 

Die das Testergebnis beeinflussenden Variablen werden referiert, mögliche sprachfreie bzw. -faire Tests und praktische Tipps zur Anwendung der Intelligenztests bei geflücheten Kindern vorgestellt.

Inhalte

  • soziokulturelle Variablen, die ein Testergebnis beeinflussen können 
  • Grundzüge der Traumapädagogik: Beeinflussung traumatypischer Symptome auf die Testsituation 
  • Berücksichtigung der westlich geprägten Stimuli in der Interpretation 
  • Vorstellung der Problematik der "falschen" Normstichprobe 
  • Einbezug beeinflussender Variablen in die Interpretation der Testergebnisse 
  • Übersicht sprachfreier bzw. -fairer Tests und dessen Modifikationsmöglichkeiten (ohne Einschränkung der Durchführungsobjektivität) für die Anwendung mit geflüchteten Kindern
  • Testübersicht: WNV, CFT1-R, CFT 20-R, Sprachfrei-Index KABC-II, Nonverbaler Index WISC-V, SON-R 6-40, SON-R 2-8


Termin

Mi. 5. März 2025     14-18 Uhr     60 Euro



AGB ab 1.1.2021

  1. Eine Anmeldung ist verbindlich. Der Teilnahmebetrag muss bis zwei Wochen vor Seminarbeginn beglichen werden.
  2. Widerruf/Rücktritt: Sie können die Anmeldung bis 14 Tage vor dem Seminarbeginn widerrufen, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Für eine Absage bis dreizehn Tage vor Seminarbeginn ist eine Absage nicht mehr möglich. Bei Nichtteilnahme (z. B. wegen Krankheit) werden keine Kosten rückerstattet (siehe auch Punkt 5).
  3. Die Seminare stehen berufsfremden Personen und Laien nicht offen (z.B. Personen, die nicht beruflich mit Kindern/Jgdl. arbeiten).
  4. Sollte ein Kurs nicht ausreichend belegt werden, besteht die Möglichkeit einer Absage durch den Seminarleiter. Gleiches gilt bei Krankheit des Seminarleiters. Bereits gezahlte Beiträge werden rückerstattet.
  5. Ein nicht überwiesener Teilnahmebetrag ist kein automatischer Rücktritt der Fortbildung. Bei Nichterscheinen zu einer angemeldeten Fortbildung muss der Teilnahmebetrag beglichen werden. Gleiches gilt bei Nichtteilnahme zu einem angemeldeten Online-Seminar.
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