Interpretationsseminar
Online-Seminar

Do. 20. März 2025     14-18 Uhr     60 Euro

Über die Interpretation eines Gesamtwerts (z. B. IQ) bieten mehrdimensionale Intelligenztests die Möglichkeit, Stärken und Schwächen eines Kinds zu erkennen und mit Sorgen und Problemen, auch schulischen Problemen, in Beziehung zu setzen. 

Doch auch kürzere Intelligenztests bieten oft mehr Möglichkeiten als die reine Betrachtung des Gesamtwerts. Diskutiert werden reale (anonymisierte) Testergebnisse.

Inhalte

  • Die Bedeutung des Gesamtwerts (Vergleich des Kinds mit der Gesamtheit von gleichaltrigen Kindern) 
  • Ableitung von Prognosen aus Testergebnissen (z. B. über den zukünftigen Schulerfolg) 
  • Ableitung von Stärken aus Schwächen (Vergleich des Kinds mit sich selber) 
  • Ableitungen von Fördermaßnahmen und Hinweisen für die Gestaltung des Schulunterrichts aus Testergebnissen 
  • Exkurs: werden Ableitungsmöglichkeiten von Intelligenztests überschätzt? 
  • Übersicht über die unterschiedlichen Bereiche, die in den Intelligenztests gemessen werden 
  • Einordnung von Testergebnissen im Kontext weiterer diagnostischer Bausteine 
  • Vergleich und Bedeutung von heterogenen bzw. homogenen Testprofilen


Termin

Do. 20. März 2025     14-18 Uhr     60 Euro



AGB ab 1.1.2021

  1. Eine Anmeldung ist verbindlich. Der Teilnahmebetrag muss bis zwei Wochen vor Seminarbeginn beglichen werden.
  2. Widerruf/Rücktritt: Sie können die Anmeldung bis 14 Tage vor dem Seminarbeginn widerrufen, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Für eine Absage bis dreizehn Tage vor Seminarbeginn ist eine Absage nicht mehr möglich. Bei Nichtteilnahme (z. B. wegen Krankheit) werden keine Kosten rückerstattet (siehe auch Punkt 5).
  3. Die Seminare stehen berufsfremden Personen und Laien nicht offen (z.B. Personen, die nicht beruflich mit Kindern/Jgdl. arbeiten).
  4. Sollte ein Kurs nicht ausreichend belegt werden, besteht die Möglichkeit einer Absage durch den Seminarleiter. Gleiches gilt bei Krankheit des Seminarleiters. Bereits gezahlte Beiträge werden rückerstattet.
  5. Ein nicht überwiesener Teilnahmebetrag ist kein automatischer Rücktritt der Fortbildung. Bei Nichterscheinen zu einer angemeldeten Fortbildung muss der Teilnahmebetrag beglichen werden. Gleiches gilt bei Nichtteilnahme zu einem angemeldeten Online-Seminar.
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