WNV
Online-Seminar

Do. 13. März 2025     14-18 Uhr     60 Euro

Die Wechsler Nonverbal Scale of Ability (Wechsler & Nagliere, 2006) ist, wie der SON-R 6-40, ebenfalls nonverbal durchführbar und wird deshalb häufig bei Kindern eingesetzt, die nicht sprechen können oder nicht gut deutsch sprechen können, z. B. geflüchtete Kinder. 

Der WNV ermittelt einen Gesamtwert mit Hilfe von maximal 4 Subtests und ermöglicht somit einen Vergleich des allgemeinen intellektuellen Potentials mit gleichaltrigen Kindern und Jugendlichen.

Inhalte

  • Aufbau des WNV (Erläuterung des Intelligenzmodells) 
  • Vorstellung aller 6 Subtests und der Zuordnung der Subtests zu Intelligenzbereichen 
  • Durchführungsregeln (Start-, Anpassungs-, Abbruchregeln) 
  • Ablauf der manuellen Auswertung 
  • nonverbale Durchführung 
  • Verwendung und Bedeutung der Skalierungen und Umrechnung in IQ und T-Werten 
  • Ableitung von Stärken und Schwächen aus den Testergebnissen 
  • WNV im Vergleich zu anderen sprachfreien und sprachfairen Intelligenztests 
  • Interpretationsübungen anhand mehrerer Testprofile


Termin

Do. 23. März 2025     14-18 Uhr     60 Euro



AGB ab 1.1.2021

  1. Eine Anmeldung ist verbindlich. Der Teilnahmebetrag muss bis zwei Wochen vor Seminarbeginn beglichen werden.
  2. Widerruf/Rücktritt: Sie können die Anmeldung bis 14 Tage vor dem Seminarbeginn widerrufen, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Für eine Absage bis dreizehn Tage vor Seminarbeginn ist eine Absage nicht mehr möglich. Bei Nichtteilnahme (z. B. wegen Krankheit) werden keine Kosten rückerstattet (siehe auch Punkt 5).
  3. Die Seminare stehen berufsfremden Personen und Laien nicht offen (z.B. Personen, die nicht beruflich mit Kindern/Jgdl. arbeiten).
  4. Sollte ein Kurs nicht ausreichend belegt werden, besteht die Möglichkeit einer Absage durch den Seminarleiter. Gleiches gilt bei Krankheit des Seminarleiters. Bereits gezahlte Beiträge werden rückerstattet.
  5. Ein nicht überwiesener Teilnahmebetrag ist kein automatischer Rücktritt der Fortbildung. Bei Nichterscheinen zu einer angemeldeten Fortbildung muss der Teilnahmebetrag beglichen werden. Gleiches gilt bei Nichtteilnahme zu einem angemeldeten Online-Seminar.
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