Welcher Test für welches Kind?
Online-Seminar

Mi. 26. März 2025     15-18 Uhr     45 Euro

 Intelligenztests sind nur bedingt miteinander vergleichbar, da sie unterschiedliche Bereiche der Intelligenz messen. Sie varrieren auch in der Aussagekraft, da sie mehr oder weniger viele Subtests beinhalten. 

In diesem Seminar geht es um die diagnostische Planung, basierend auf den Fragestellungen und Besonderheiten der Kinder. Es werden Möglichkeiten von sinnvollen Test- und Subtestkombinationen referiert. Selbst gut konstruierte Intelligenztests sind wenig nützlich, wenn Kinder mit besonderen Bedürfnissen sich in der Testsituation verweigern. 

Populäre Intelligenztests werden miteinander verglichen und es wird eine Übersicht vorgestellt, welche Tests auf welche Kindergruppen eher motivierend wirken.

Inhalte

  • Testplanung unter Berücksichtigung typischer Fragestellungen:
    - Teilleistungsstörungen
    - Konzentrationsstörungen
    - Lernschwierigkeiten
    - Intelligenzminderungen
    - besondere Begabungen
    - Wahrnehmungsauffälligkeiten
    - Kinder mit körperlich-motorischen Beeinträchtigungen 
  • Möglichkeiten von Testkombinationen (cross-battery-assessment) 
  • Vergleich populärer Intelligenztests für Kinder auf dessen Nützlichkeit anhand einer Kriterienliste 
  • Exkurs: welcher Test nicht für welches Kind 
  • Hinweis: Vorerfahrungen in der Anwendung von Intelligenztests sind für dieses Seminar nützlich


Termin

Mi. 26. März 2025     15-18 Uhr     45 Euro



AGB ab 1.1.2021

  1. Eine Anmeldung ist verbindlich. Der Teilnahmebetrag muss bis zwei Wochen vor Seminarbeginn beglichen werden.
  2. Widerruf/Rücktritt: Sie können die Anmeldung bis 14 Tage vor dem Seminarbeginn widerrufen, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Für eine Absage bis dreizehn Tage vor Seminarbeginn ist eine Absage nicht mehr möglich. Bei Nichtteilnahme (z. B. wegen Krankheit) werden keine Kosten rückerstattet (siehe auch Punkt 5).
  3. Die Seminare stehen berufsfremden Personen und Laien nicht offen (z.B. Personen, die nicht beruflich mit Kindern/Jgdl. arbeiten).
  4. Sollte ein Kurs nicht ausreichend belegt werden, besteht die Möglichkeit einer Absage durch den Seminarleiter. Gleiches gilt bei Krankheit des Seminarleiters. Bereits gezahlte Beiträge werden rückerstattet.
  5. Ein nicht überwiesener Teilnahmebetrag ist kein automatischer Rücktritt der Fortbildung. Bei Nichterscheinen zu einer angemeldeten Fortbildung muss der Teilnahmebetrag beglichen werden. Gleiches gilt bei Nichtteilnahme zu einem angemeldeten Online-Seminar.
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