(Intelligenz-) Diagnostik im Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung
Online-Seminar
Do. 27. März 2025 14-18 Uhr 60 Euro
Intelligenzgeminderte Kinder und Jugendliche sind häufig nicht gut in der Lage, über einen längeren Zeitraum aufmerksam und konzentriert die Aufgaben der Intelligenztests zu bearbeiten.
In dieser Fortbildung sollen die Möglichkeiten referiert werden, aussagekräftige Testergebnisse zu erhalten unter Berücksichtung der besonderen Bedürfnisse von intelligenzgeminderten Kindern und unter Einhaltung der notwendigen Durchführungsobjektivität.
Inhalte
- Merkmale von geeigneten Intelligenztests
- Grenzen der Intelligenzdiagnostik bei intelligenzgeminderten Kindern
- Vorschläge für den pädagogischen Rahmen während der Testung
- Ableitung von Hinweisen aus Testergebnissen zur Erkennung einer Intelligenzminderung bzw. eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs Geistige Entwicklung
- Vergleich von Testergebnissen, die Hinweise geben auf den Unterstützungsbedarf Lernen im Vergleich zu Hinweisen des Bedarfs Geistige Entwicklung (Abgrenzung Lernen/Geistige Entwicklung)
- Exkurs Verhaltensdiagnostik im Bereich Geistige Entwicklung
- VFE (Verhaltensfragebogen bei Entwicklungsstörungen; Einfeld, Tonge & Steinhausen, 2007): Test zur Erkennung von Verhaltensauffälligkeiten bei intelligenzgeminderten Kindern
- Übersicht möglicher Intelligenztests für kognitiv schwache Kinder
Termin
Do. 27. März 2025 14-18 Uhr 60 Euro
AGB ab 1.1.2021
- Eine Anmeldung ist verbindlich. Der Teilnahmebetrag muss bis zwei Wochen vor Seminarbeginn beglichen werden.
- Widerruf/Rücktritt: Sie können die Anmeldung bis 14 Tage vor dem Seminarbeginn widerrufen, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Für eine Absage bis dreizehn Tage vor Seminarbeginn ist eine Absage nicht mehr möglich. Bei Nichtteilnahme (z. B. wegen Krankheit) werden keine Kosten rückerstattet (siehe auch Punkt 5).
- Die Seminare stehen berufsfremden Personen und Laien nicht offen (z.B. Personen, die nicht beruflich mit Kindern/Jgdl. arbeiten).
- Sollte ein Kurs nicht ausreichend belegt werden, besteht die Möglichkeit einer Absage durch den Seminarleiter. Gleiches gilt bei Krankheit des Seminarleiters. Bereits gezahlte Beiträge werden rückerstattet.
- Ein nicht überwiesener Teilnahmebetrag ist kein automatischer Rücktritt der Fortbildung. Bei Nichterscheinen zu einer angemeldeten Fortbildung muss der Teilnahmebetrag beglichen werden. Gleiches gilt bei Nichtteilnahme zu einem angemeldeten Online-Seminar.