Testergebnisse den Eltern mitteilen
Online-Seminar
Mo. 31. März 2025 14-18 Uhr 60 Euro
Intelligenztests und andere Testverfahren werden häufig durchgeführt im Rahmen einer Gutachtenerstellung zur Erkennung sonderpädagogischen Förderbedarfs. Wird dieser attestiert, kann es im Rahmen der Elternarbeit ein kritischer Moment sein, die Testergebnisse vorzustellen, denn diese belegen oft den Förderbedarf. Es kann für die Eltern belastend sein, dass das Kind nicht "der Norm entspricht", dementsprechend ist eine ablehnende und/oder trauernde Haltung bei den Eltern (oder Sorgeberechtigten) möglich.
In diesem Seminar geht es nicht um die allgemeine Elternarbeit. Es wird referiert, wie Testergebnisse fachlich korrekt dargestellt werden können, wie auf typische Fragen geantwortet werden könnte und welcher Umgang mit typischen Reaktionen möglich ist.
In einem Exkurs wird zudem auf das zunehmend auch in Studien beschriebene Spannungsfeld „Eltern vs. Lehrkräfte“ eingegangen und warum ein Konfliktpotential insbesonders bei der Darstellung von Testergebnissen denkbar ist.
Inhalte
- fachlich korrekte Darstellung von Testergebnissen
- Methoden der Ergebnisdarstellung
- Gestaltung eines angemessenen Settings
- fachlich richtige Antworten auf typische Nachfragen (warum sind die Ergebnisse so unterschiedlich?, warum ist der Gesamtwert nicht der Durchschnitt der Teilergebnisse?, wie geht "das" weg? usw.)
- Berücksichtigung kultureller Einflüsse im Gespräch
- Umgang mit den Gefühlen, die die Ergebnisse auslösen könnten
- Umgang mit "schwierigen" Eltern im Rahmen der Ergebnisdarstellung
- Vermittlung von Schlussfolgerungen, die aus den Ergebnissen resultieren könnten
Termin
Mo. 31. März 2025 14-18 Uhr 60 Euro
AGB ab 1.1.2021
- Eine Anmeldung ist verbindlich. Der Teilnahmebetrag muss bis zwei Wochen vor Seminarbeginn beglichen werden.
- Widerruf/Rücktritt: Sie können die Anmeldung bis 14 Tage vor dem Seminarbeginn widerrufen, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Für eine Absage bis dreizehn Tage vor Seminarbeginn ist eine Absage nicht mehr möglich. Bei Nichtteilnahme (z. B. wegen Krankheit) werden keine Kosten rückerstattet (siehe auch Punkt 5).
- Die Seminare stehen berufsfremden Personen und Laien nicht offen (z.B. Personen, die nicht beruflich mit Kindern/Jgdl. arbeiten).
- Sollte ein Kurs nicht ausreichend belegt werden, besteht die Möglichkeit einer Absage durch den Seminarleiter. Gleiches gilt bei Krankheit des Seminarleiters. Bereits gezahlte Beiträge werden rückerstattet.
- Ein nicht überwiesener Teilnahmebetrag ist kein automatischer Rücktritt der Fortbildung. Bei Nichterscheinen zu einer angemeldeten Fortbildung muss der Teilnahmebetrag beglichen werden. Gleiches gilt bei Nichtteilnahme zu einem angemeldeten Online-Seminar.