Testergebnisse in Gutachten richtig berichten
Online-Seminar

Sa. 29. März 2025     15-18 Uhr     45 Euro

"Malte wurde auf Intelligenz getestet und erzielte einen IQ von 87". Eine Ergebnisdarstellung in dieser Form kann als fehlerhaft bezeichnet werden. Gerne wird auch falsch geschrieben: "Mit 95prozentiger Wahrscheinlichkeit liegt das Ergebnis zwischen 82 und 94." 

In diesem Seminar wird referiert, wie Testergebnisse aus Standardisierten Testverfahren, insbesonders aus Intelligenztests, sachlich richtig und gerichtsverwertbar berichtet werden, z. B. in  sonderpädagogigschen Gutachten. 

Es geht nicht um das generelle Erstellen von Gutachten, sondern ausschließlich um die Darstellung von Testergebnissen innerhalb eines Gutachtens.

Inhalte

  • Darstellung des Generalfaktors (Gesamtwerts) 
  • Differenzierende Darstellung spezifischer Testergebnisse ("breite" und "enge Intelligenzfaktoren") 
  • Würdigung des Vertrauens- bzw. Konfidenzintervalls 
  • Darstellung der Normbereiche 
  • angemessene Terminologie für die qualitative Darstellung von Testergebnissen 
  • Darstellung des Verhaltens während der Testung


Termin

Sa. 29. März 2025     15-18 Uhr     45 Euro



AGB ab 1.1.2021

  1. Eine Anmeldung ist verbindlich. Der Teilnahmebetrag muss bis zwei Wochen vor Seminarbeginn beglichen werden.
  2. Widerruf/Rücktritt: Sie können die Anmeldung bis 14 Tage vor dem Seminarbeginn widerrufen, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Für eine Absage bis dreizehn Tage vor Seminarbeginn ist eine Absage nicht mehr möglich. Bei Nichtteilnahme (z. B. wegen Krankheit) werden keine Kosten rückerstattet (siehe auch Punkt 5).
  3. Die Seminare stehen berufsfremden Personen und Laien nicht offen (z.B. Personen, die nicht beruflich mit Kindern/Jgdl. arbeiten).
  4. Sollte ein Kurs nicht ausreichend belegt werden, besteht die Möglichkeit einer Absage durch den Seminarleiter. Gleiches gilt bei Krankheit des Seminarleiters. Bereits gezahlte Beiträge werden rückerstattet.
  5. Ein nicht überwiesener Teilnahmebetrag ist kein automatischer Rücktritt der Fortbildung. Bei Nichterscheinen zu einer angemeldeten Fortbildung muss der Teilnahmebetrag beglichen werden. Gleiches gilt bei Nichtteilnahme zu einem angemeldeten Online-Seminar.
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